Elternverein - Förderung
Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Elternverein SchülerInnen bei Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Sprachreisen, Projekttagen oder beim Ankauf von verpflichtenden Lehrmitteln, wie z.B. Laptops. Auch Projekte, Anschaffungen von außerordentlichen Unterrichtsmitteln, Workshops oder Schulveranstaltungen können unter bestimmtem Voraussetzungen unterstützt werden.
Sämtliche Förderungen können nur dann gewährt werden, wenn es die finanzielle Situation des Elternvereins erlaubt. Aus der Mitgliedschaft beim Elternverein erwächst daher kein Anspruch auf Förderung. Die Genehmigung einer Förderung kann auch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Förderung Schüler-Voraussetzungen
Bestehende Mitgliedschaft beim Elternverein durch Bezahlen des Elternvereinsbeitrages. Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung der Elternvereinsbeitrag nicht bezahlt ist, erfolgt keine Bearbeitung des Antrags.
Das Antragsformular, muss vollständig und leserlich ausgefüllt sein und mit allen Unterlagen per E- Mail an: anfrage@ev26.at gesendet werden. Die Datenschutzerklärung muss ausgefüllt sein (Seite 3 des Formulars). Die Maximalförderung beträgt 50% der Veranstaltungskosten.
Das Haushaltseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen muss mit Bestätigungen belegt werden (Lohnzettel, Bestätigungen des AMS, der Sozialhilfe, Mietbeihilfe, Familienbeihilfe, Höhe Alimente, sonstige Einkünfte etc.)
- Darüber hinaus gibt es weitere Unterstützungen anderer Organisationen
- Schüler:innenbeihilfen des Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Stipendien
- Nachhilfe
Förderung Lehrkräfte- Voraussetzungen
Der Antrag muss spätestens am Tag des Beginns der Veranstaltung beim Elternverein eingelangt sein. Wenn der Antrag unvollständig ist, werden wir Sie über die fehlenden Unterlagen per E-Mail verständigen. Sämtliche zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen müssen spätestens ein Monat nach Ende der Veranstaltung vorliegen.
Ist die Förderung bereits ausbezahlt und die/der Schüler/in nimmt nicht an der Veranstaltung teil, muss die Förderung binnen einer Woche nach Veranstaltungsbeginn zurückbezahlt werden.
Das Antragsformular , muss vollständig und leserlich ausgefüllt sein und mit allen Unterlagen per E-Mail an anfrage@ev26.at gesendet werden.